Durch die positiven Änderungen in der Bauqualität wird oft das dafür notwendige Nutzerverhalten nicht angepasst. Daher nehmen die Fälle von Schimmelbildung
im Innenraum immer mehr zu. Ebenso treten diese Erscheinungen durch eine schlechte Bauphysik oder auch handwerkliche Fehlleistungen auf. Durch einen fachkundigen Energieberater, in Zusammenarbeit mit
Architekten, Handwerkern und Bauherren könnten solche Schäden meist vermieden werden.
Streit um
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz endet dann vor Gericht, wenn der Vermieter eine Mietminderung nicht akzeptiert oder nicht bereit ist, die Schäden zu beseitigen. Letztlich hängt die Entscheidung des
Gerichtes von der "Gretchen-Frage" ab, ob ein Baumangel oder falsches Nutzerverhalten schuld ist.
Wichtig ist hier eine vernünftige vorgerichtliche Beratung, das heißt eine Klärung des konkreten
Heiz- und Lüftungsverhaltens des Mieters. In vielen Fällen, gelingt es, das Problem beziehungsweise die Streitigkeiten ohne gerichtliches Verfahren zu lösen. Die Erfolgsquote für derartige
außergerichtliche Streitigkeiten liegt bei über 95 Prozent.
Bei Bedarf oder im Streitfall führen wir selbstverständlich für Sie Messungen und Auswertungen zur Ursachenforschung durch. Ebenso werden Untersuchungen zur
Spezies und deren Gefahrenklasse durchgeführt. Raumklimatische Messungen über mehrere Tage, und deren Auswertung sind durch moderne Technik von uns durchführbar und selbstverständlich.
Im Bereich Sachverständige gibt es Informationen zu Fachbegriffen und für Berechnungen des Schimmelrisikos, Pilztabellen, nützliche
Software und Links zur Erkennung der Ursachen und deren Behebung. Diese Informationen sind ausschließlich für Schimmelsachverständige gedacht und mit einem Zugangscode versehen.
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